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Errichtung von PV-Anlagen auf Balkonen wird erleichtert

2024-08-07
 

Benötigte es bisher die Zustimmung aller WohnungseigentümerInnen für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf Balkon oder Terrasse, so wird dies mit 1. September 2024 erleichtert. 

 
Zukünftig gilt es als Zustimmung, wenn die Errichtung der PV-Anlage auf Balkon oder Terrasse den anderen WohnungseigentümerInnen bekanntgegeben wird und diese nicht binnen zwei Monaten darauf reagieren. Eine weitere Neuerung ist, dass etwaige Widersprüche mit einem triftigen Grund, z.B. Sicherheitsbedenken, begründet werden müssen.

Mit diesem Beschluss wird der Photovoltaik-Ausbau weiter gestärkt - siehe dazu zum Beispiel auch die aktuelle Umsatzsteuerbefreiung auf PV-Anlagen.

Weitere Informationen finden Sie hier.


(c) Pixabay

 

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