Immobilienwelt Leiner Aktuelles

Betriebsurlaub

  Wir legen von 23.12.2024
  bis 06.01.2025 eine kreative
  Pause ein. Wir sind ab dem
  07.01.2025 wieder für Sie da!

  Frohe Weihnachten und ein
  gutes neues Jahr 2025!

PV-Anlagen umsatzsteuerbefreit

2024-07-12
 

Neues Fördersystem für Photovoltaikanlagen

Beim Kauf von Photovoltaikanlagen bis zu 35 kWp wird 2024 und 2025 keine Umsatzsteuer berechnet.

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 35 kWp und deren Zubehör sowie Speicher, wenn diese gemeinsam angeschafft werden. Zusätzlich muss die PV-Anlage Gebäude betreiben, die Wohnzwecken oder einem gemeinnützigen Zweck dienen.

Für Anlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Betriebsgebäuden können weiterhin Förderantrag über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.


(c) Pixabay

 

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