PV-Anlagen umsatzsteuerbefreit |
2024-07-12 |
Neues Fördersystem für PhotovoltaikanlagenBeim Kauf von Photovoltaikanlagen bis zu 35 kWp wird 2024 und 2025 keine Umsatzsteuer berechnet. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 35 kWp und deren Zubehör sowie Speicher, wenn diese gemeinsam angeschafft werden. Zusätzlich muss die PV-Anlage Gebäude betreiben, die Wohnzwecken oder einem gemeinnützigen Zweck dienen. Für Anlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Betriebsgebäuden können weiterhin Förderantrag über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier. (c) Pixabay |