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Wohnbauförderung nutzen!

2024-06-19
 

Beispiel NÖ Wohnbauförderung (Stand 2024):

Die Wohnbauförderung in Niederösterreich erfolgt in Form eines Landesdarlehens. Die Förderung erfolgt nach einem Punkteprinzip Wie hoch das gewährte Darlehen sein wird, kommt auf mehrere Faktoren an:

1) BASISFÖRDERUNG für die Energieeffizienz des Gebäudes
2) ERGÄNZUNGEN für technische und ökologische Optimierungen - z.B. PV-Anlage, Wohnraumlüftung)
3) ERGÄNZUNGEN Lagequalität - z.B. Ortskernbelebung
4) FAMILIENFÖRDERUNG je nach Familiensituation (z.B. € 10.000,- für Jungfamilien mit einem Kind, € 10.000,- für jedes zum Haushalt gehörende Kind)

Wichtigste Voraussetzungen:

  • das Eigenheim hat gewisse Mindeststandards bei der Gesamtenergieeffizienz zu erfüllen
  • ein hocheffizientes, alternatives Heizsystem (z.B. Hackschnitzel, Pellets, Wärmepumpe, Fernwärme) ist einzubauen
  • der/die Antragsteller/in muss österreichische/r StaatsbürgerIn sein oder gleichgestellt (z.B. EWR-BürgerIn)
  • Obergrenze des Jahreseinkommens darf nicht überschritten werden
  • Darlehen ist in das Grundbuch einzutragen
  • Hauptwohnsitz im neuen Zuhause ist erforderlich

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie beim Kauf eines geförderten Hauses oder einer geförderten Wohnung die bestehende Förderung übernehmen.

Nähere Informationen finden Sie beim Land Niederösterreich.

Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach Ihrem Wohntraum behilflich!

Wir unterstützen Sie gerne!
Tel.: 01 707 22 66
E-Mail: leiner.office@baumeister.cc 

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